Erbschaft
Kunstgegenstände geerbt - Was nun?
Stellen Sie sich vor, Sie bekommen einen Brief, in welchem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Großonkel, den sie nie kennenlernen durften, verstorben ist und Sie der einzige Erbe seines Vermögens, welches unter anderem aus einer umfangreichen Kunstsammlung besteht, sind. Dann hört sich das erst einmal wirklich positiv an. Doch ganz so einfach ist das alles nicht. Was sind die einzelnen Kunstwerke überhaupt wert? Und wie mache ich diese am besten zu Geld? Und dann wären da ja noch die lieben Steuern. Muss ich überhaupt welche zahlen? Und wenn ja, wie viel? All das soll im Folgenden beantwortet werden. Lesen Sie dazu einfach weiter.
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Was ist überhaupt Kunst?Kunst kommt von Können, wird in der Schule im Kunstunterricht gelehrt. Diese recht einfache Definition besagt im Prinzip, dass fast alles Kunst sein kann. Prominentes Beispiel wäre Beuys' Fettecke, ein Kunstwerk, welches seinerzeit von einer Putzfrau im Museum zerstört wurde. Doch was versteht man jetzt genau darunter? Wir wollen hier mal vereinfacht von Gegenständen wie Bildern, Gemälden, Zeichnungen, Grafiken oder Skulpturen ausgehen. Natürlich ist der Begriff noch viel weiter gefasst.
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Wie schätzt man den Wert eines Kunstwerkes?Befindet sich unter den geerbten Kunstwerken beispielsweise ein Ölgemälde, so steht man natürlich vor dem Problem, dass man meistens nicht weiß, was dieses Gemälde wert ist. Stammt es von einem berühmten Künstler oder ist es einfach nur das Bild eines Unbekannten? Ein Laie kann zwar sagen, ob ihm das Ölgemälde gefällt oder nicht, aber seinen Wert ermitteln, das ist für ihn ohne Hilfe nicht möglich. Und dann steht auch noch die Frage im Raum, ob es sich überhaupt um ein Original handelt. Es gibt bestimmte Kriterien, mit welchen der Fachmann den Wert ermitteln kann. Das wären der Künstler, das Motiv und die Datierung des Werkes, die Technik und die Maße, die Provenienz und die Ausstellungsgeschichte, der Zustand des Gemäldes sowie zudem die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation. Wer eine Wertermittlung oder Taxierung eines Kunstwerkes benötigt, aber selber keine Ahnung davon hat, sollte dazu auf jeden Fall einen Kunstexperten zurate ziehen. Der wird schätzen, welchen Preis Sie für das Gemälde auf dem Kunstmarkt in etwa erzielen können. Er kennt recht gut die aktuellen Preise und Trends in der Kunstszene.
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Kunstwerk verkaufen oder behalten? Was ist besser?Angenommen, Sie kennen nun den Wert eines Gemäldes, welches Sie geerbt haben. Dann stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie es verkaufen wollen oder vielleicht wieder behalten möchten. Letztendlich gibt es diesbezüglich kein Richtig oder Falsch. Das ist Ihre eigene Entscheidung. Ein Gemälde ist unter Umständen natürlich eine gute Wertanlage. Wenn Sie aber durch einen einfachen Verkauf schnelle 10.000 Euro dafür bekommen können, ist das natürlich auch sehr verlockend. Letztendlich müssen Sie diese Entscheidung nach Ihren persönlichen Prioritäten treffen.
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Wie verkaufe ich ein Kunstwerk am besten?Für den Verkauf von Kunstgegenständen gibt es diverse Galerien oder Auktionshäuser, die darauf spezialisiert sind. Entweder kontaktieren Sie ein normales, ortsnahes Auktionshaus oder einen örtlichen Händler für Kunstgegenstände oder Sie suchen sich ein Online-Aktionshaus, welches speziell auf Kunstgegenstände spezialisiert ist. Das sind die besten Methoden, um das Gemälde letztendlich zu Geld zu machen und einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Zusätzlich kann man sich auch bei Fernsehformaten wie "Bares für Rares" oder "Kunst + Krempel" bewerben. Natürlich können Sie, wenn Sie die Expertenexpertise haben, einen Mindestpreis für das Kunstwerk verlangen. Alles hängt in der Kunstszene letztendlich vom aktuellen Markt ab. Angebot und Nachfrage können bei bestimmten Objekten starken Schwankungen unterliegen. Es kann sein, dass Sie für das auf 10.000 Euro geschätzte Kunstwerk bei einer Kunstauktion nur 5.000 Euro erzielen, weil die Nachfrage nach derlei Kunst zurzeit gering ist. Umgekehrt kann es passieren, dass Sie 25.000 Euro erzielen, weil es gerade sehr in der Kunstszene gefragt ist. Dann hätten Sie einen sehr glücklichen Moment für den Verkauf gefunden."
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Wann ist Kunst von der Erbschaftssteuer befreit?Kunst und Erbschaftssteuer, das ist ein komplexes Thema. Es umfassend abzuhandeln, wurde jetzt den Rahmen sprengen. Nur sollen ein paar grundlegende Dinge kurz erläutert werden. Kunst kann steuerfrei oder steuererleichtert sein. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Kunstgegenstand von besonderem öffentlichen Interesse ist oder denkmalgeschützt ist. Auf jeden Fall muss das Kunstwerk aber in der Erbschaftssteuererklärung angegeben werden. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer von 60 Prozent ist möglich, wenn das Kunstwerk für Kunst, Wissenschaft und Geschichte bedeutend ist. Feststellen muss dies ein Gutachter. Dann muss es für Forschung und Bildung der Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Auch wenn das Kunstwerk unrentabel ist, weil seine Unterhaltungskosten höher als die Einnahmen sind, gilt diese Erleichterung. Die vollständige Steuerbefreiung ist auch als "große Kulturgutbefreiung" bekannt. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben, aber zusätzlich muss die Bereitschaft zur Denkmalpflege bestehen und innerhalb einer Frist von sechs Monaten muss das Denkmalamt informiert werden. Auch wenn es als national wertvollen Kulturgut gilt oder sich schon mehr als 20 Jahre in Familienbesitz befindet, gilt die große Befreiung.